Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

Die Leitungsachse der 20-kV-Freileitung ist im Bebauungs- und Grünordnungsplan vorgetragen. Die Maststandorte befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplanes. Abgrabungen im Bereich der Masten sind nicht geplant. Die geplanten Wegebaumaßnahmen sind außerhalb des Schutzzonenbereiches. Einrichtungen des Bayernwerkes werden durch die Maßnahme nicht tangiert.