Von Anliegern des Baugrundstückes Lerchenring 12 und 12 a wird angeführt, dass sich das Vorhaben nicht in die bestehende Bebauung einfügt.

 

Die Anlieger trugen ihre Bedenken bezüglich der Wandhöhe vor, sie sehen hier eine Beeinträchtigung, da der Baukörper ihrer Meinung nach zu massiv sei.

 

Die weitere Beratung und Abstimmung fand unter TOP 9.2 im Sitzungssaal statt.