Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Mit Schreiben vom 01.02.2018 wurden wir von der Regierung von Niederbayern über die vorgenannte Maßnahme unterrichtet.

 

Die Stadt wurde gebeten ihre Einschätzung, ob durch die konkrete Maßnahme Gesichtspunkte der Umweltverträglichkeit betroffen werden bzw. ob andere öffentliche Belange berührt werden, mitzuteilen.

 

Die Leitung vom Mast 25 bis zum Mast 27 führt über das mögliche Grundstück für die Grundschule bzw. ein angrenzendes Baugebiet oder des möglichen Sportplatzes. Ebenso führt es über die Fl.Nr. 1006, Gemarkung Oberalteich, die für eine mögliche Wohnbebauung vorgesehen ist. Es wäre erstrebenswert, eine Verlegung der Leitungsachse durch Versetzen des Mastes 25 zu erreichen. Hier ist jedoch anzumerken, dass dieser nicht zur baulichen Veränderung vorgesehen ist.

 


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Bogen besteht grundsätzlich Einverständnis mit den geplanten Baumaßnahmen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 981, Gemarkung Oberalteich, an dessen südlichem Bereich sich der Mast 25 befindet, eine Bebauung für Wohnen und Schule nebst Sportplatz vorgesehen ist, wäre es erstrebenswert, die bestehende Leitung in Richtung Westen zu verschieben, um die eingeschränkte Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 981 zu umgehen. Unserer Meinung nach wäre es hilfreich, wenn der Mast 25 an den Nordwestrand des Grundstückes Fl.Nr. 984, Gemarkung Oberalteich, versetzt werden könnte. Es wäre dann nur noch ein Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 981 von der Leitung betroffen. Optimal wäre es, wenn auch der Mast 26 in Richtung Westen an die Gemeindeverbindungsstraße verlegt werden könnte. Hier ist jedoch zu beachten, dass an der Hofeinfahrt zu Freundorf 1 ein neues Wohnhaus errichtet wurde. Dies müsste bei einer Leitungsverlegung beachtet werden.

 

Die beste Alternative wäre, die Leitung in diesem Bereich, zwischen Mast 24 und Mast 27, zu verkabeln. Diese Möglichkeit sollte auf alle Fälle ernsthaft geprüft werden. Das Grundstück Fl.Nr. 981 wäre dann nahezu uneingeschränkt zu bebauen.