Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Wiederernennung von Frau Richter zur Standesbeamtin

Die Ernennung von Frau Richter zur Standesbeamtin musste  aufgrund der Elternzeitpause widerrufen werden und mit Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erneut erfolgen.

Die Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt Straubing-Bogen,  nach § 2 Abs. 2 AVPStG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPStG liegt vor.


Beschluss:

 

Frau Richter wird erneut ab sofort zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bogen bestellt.