Sitzung: 21.02.2018 SR/24/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Beschluss:
Auf Empfehlung des Bauausschusses beschließt der Stadtrat, den Bebauungsplan „Am Weiherbach“ mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Die Änderung betrifft die Festsetzungen durch Text:
TOP 1 Baugestaltung, hier Wandhöhe: Zulässige Wandhöhe bei Parzelle 22 beträgt 8,20 m von der bestehenden Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut traufseitig gemessen.
StR-Mitglied Stangl war bei diesem Punkt abwesend.