Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Im Frühjahr 2017 wurde im Europapark beim bestehenden WC-Container eine Containeranlage als Notunterkunft für den Kindergarten genehmigt. Die Genehmigung ist befristet bis Mitte 2019.

 

Es hat sich mittlerweile herauskristallisiert, dass ein Bedarf darüber hinaus besteht, wie z.B. weiter als Notunterkunft für den Kindergarten, da die durchgeführte Kindergartenerweiterung bereits wieder erschöpft ist. Weiter zeichnet sich ein Bedarf für Veranstaltungen im Atrium sowie für schulische Zwecke ab. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Europapark“ mit Deckblatt Nr. 4 zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst die bestehende Containeranlage, die als bauliche Anlage auf Dauer bestehen bleiben soll.


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Europapark“ mit Deckblatt Nr. 4 für den Bereich der bestehenden Containeranlage zu ändern. Der Bereich ist als bebaubare Fläche für die Containeranlage darzustellen.