Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Für die Parzelle Nr. 22 im Baugebiet „Am Weiherbach“ wurde der Bauantrag eingereicht. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten kann die Festsetzung der Wandhöhe mit 6,75 m talseits (Nordseite) nicht eingehalten werden.

 

Ausgehend von der Erschließungsstraße ist für die Nordseite eine Wandhöhe von 8,20 m ab der bestehenden Geländeoberkante notwendig.

 

 


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Bebauungsplan „Am Weiherbach“ mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Die Änderung betrifft die Festsetzungen durch Text:

 

TOP 1 Baugestaltung, hier Wandhöhe: Zulässige Wandhöhe bei Parzelle 22 beträgt 8,20 m von der bestehenden Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut traufseitig gemessen.