Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Für den Bereich des Anwesens Rankam 1 wurde Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses gestellt. Der Antrag auf Vorbescheid wurde vom Bauausschuss befürwortet. Im Rahmen der Bearbeitung wurde vom Landratsamt die Aufstellung einer Aussenbereichssatzung gefordert.


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für den Bereich östlich der Kreisstraße in Rankam eine Aussenbereichssatzung zu erstellen. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 485 Teilfläche, 537 Teilfläche, 480 Teilfläche, 478 Teilfläche, 484 und 495/4, Gemarkung Degernbach.