Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

Die Einwände des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden zur Kenntnis genommen. Sie werden jedoch nicht geteilt. Mit der Entwicklungssatzung wird nur in den Randbereich in das bestehende Landschaftsbild eingegriffen, wodurch unserer Meinung nach keine erheblichen Schäden entstehen. Von einer bandartigen Siedlungsentwicklung in das Schutzgebiet hinein kann nicht gesprochen werden. Die Bebauung erfolgt an einer bereits bestehenden Straße, die ihren natürlichen Abschluss an der Einmündung der Straße nach Oberalteich findet. Die Einzellage der anliegenden Gehöfte wird dadurch nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil, es wird hier eine Abrundung der zu bebauenden Grundstücke erreicht. Nachdem eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht gegeben ist, wurde von Seiten der Stadt die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayer. Wald beantragt. Zur Zeit findet hierzu die öffentliche Auslegung statt. Sie dauert vom 07.12.2017 bis 08.01.2018.

 

Die Fläche der Streuobstwiese befindet sich nicht im Eigentum der Stadt. Mit dem jeweiligen Bauantrag ist deshalb ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen. Die Anregungen zur Eingrünung werden übernommen.

 

Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Bogen ist für den Bereich der Entwicklungssatzung mit Deckblatt Nr. 30 zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde in der Sitzung vom 11.05.2016 gefasst.

 

Der Satzungsbeschluss für die Entwicklungssatzung kann erst nach erfolgter Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgen.