Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

Aufgrund der beantragten Nutzungsänderung des Wohnhauses Konvent 9 von einem Wohngebäude in eine Praxis für Psychotherapie sind zwei Stellplätze notwendig. Ein Stellplatz ist lt. Notariatsvertrag vom 10.11.2010, URK-Nr. 429/2010 B im Konvent gesichert. Wird der Konvent einer anderen Nutzung zugeführt, ist die Stadt Bogen aufgrund dieses Vertrages verpflichtet, einen anderen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Der zweite notwendige Stellplatz wird abgelöst, Kosten hierfür 4.000,00 €.