Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Mit Schreiben vom 13.11.2017 wurde die Stadt Bogen vom Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat auf die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) Bayern, hier Einleitung eines weiteren Beteiligungsverfahrens, hingewiesen.

 

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 dem Entwurf der Bayer. Staatsregierung zur Teilfortschreibung des LEP mit Maßnahmen zugestimmt. Durch die Maßgaben ergeben sich nun Änderungen an der Teilfortschreibung. Zu den Zieländerungen in folgenden Festlegungen wird ein neues Beteiligungsverfahren durchgeführt:

 

- 1.       Zentrale Orte

- 3.3     Vermeidung von Zersiedelung sowie

- 5.3.1 Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte)

 

Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist außerdem eine Änderung bei § 3 Übergangsregelung zu Lärmschutzbereichen.

 

Zu weiteren Maßgaben wie 6.1 Höchstspannungs-Freileitungen sowie in den Bereichen 2.2.3 Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf sowie 2.4 Vorrang Prinzip sowie Angang 3 Alpenplan ist nicht Gegenstand des vorliegenden Beteiligungsverfahrens.

 

Der Entwurf der Änderungsverordnung kann im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden.

 

Nach Durchsicht ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

 

Belange der Stadt Bogen sind durch diese Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern nicht betroffen. In der Begründung der geänderten Festlegungen werden die einzelnen Bereiche detailliert beschrieben, wobei die festgelegten Mittelzentren nicht geschwächt werden, sondern im Einzelfall auch oberzentrale Funktion, wie z.B. im Bildungsbereich, wahrnehmen können. Eine ausführliche Stellungnahme ist daher nicht veranlasst.