Sitzung: 25.10.2017 BUSA/21/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Da die Ausgleichsflächen außerhalb des Bereiches der Stadt Bogen liegen, wurde mit dem Grundstückseigentümer ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, hier ein Durchführungsvertrag, geschlossen.