Sitzung: 25.10.2017 BUSA/21/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Trinkwasserleitung wurde im Bebauungsplan dargestellt, vor Baubeginn ist sie aufzudecken. Der geforderte Schutzstreifen ist im Bebauungsplan bereits dargestellt. Auf den Mindestabstand zur Trinkwasserleitung ist hinzuweisen.