Sitzung: 25.10.2017 BUSA/21/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Soweit die Löschwasserversorgung aus der Trinkwasseranlage nicht ausreicht, haben die Bauherren auf ihrem Grundstück eine entsprechende Zisterne zu errichten. Die Abstände Bauten und Starkstromleitungen sind in Abstimmung mit dem Betreiber festzulegen.