Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Stellungnahme vom 21.04.2017 wurde in der Sitzung vom 21.06.2017 behandelt. Der weitere Hinweis, dass die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung nicht automatisch die Löschwasserversorgung gewährleistet, ist auf Seite 9 der Begründung zu berichtigen. Notfalls ist für die Löschwasserversorgung eine Zisterne zu errichten.

 

Der Mindestabstand der Trinkwasserleitung zu den Bäumen ist zu berücksichtigen.