Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

 

- Die Anregung wird zur Klarstellung aufgenommen.

 

- Bei Aufgabe der Nutzung der Photovoltaikanlage und Nachfolgenutzung als landwirtschaftliche      Nutzfläche ist bei Aufhebung des Bebauungsplanes aufgrund der dann gültigen Rechtslage zu entscheiden, ob die Eingrünung erhalten werden kann oder nicht.

 

- Es wird festgesetzt, dass keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel verwendet werden dürfen.

 

- Die Reduzierung des Pflanzabstandes auf 1 m wird zurückgewiesen. Der Pflanzabstand von 1,50 m hat sich bei anderen Vorhaben bewährt. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird der Pflanzabstand von 1,50 m akzeptiert.

 

Die Festsetzungen zur Kompensationsfläche 2, die außerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt Bogen liegt, werden entfernt. Mit dem Vorhabensträger bzw. dem Eigentümer der Kompensationsflächen wurde ein entsprechender Durchführungsvertrag geschlossen. Zudem liegt für die Kompensationsfläche auf der Fl.Nr. 602, Gemarkung Offenberg, eine Dienstbarkeit als Kompensationsfläche vor.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wird auf die 2. Auslegung verzichtet, da es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handelt.