Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

 

Die Anbauverbotszone sowie die Pflanzabstände werden freigehalten. Die Zufahrt zum Sondergebiet erfolgt über das bestehende untergeordnete Wegenetz über öffentliche Feld- und Waldwege. Eine Anbindung an die St 2139 ist nicht vorgesehen. Ebensowenig wird das Gelände beleuchtet. Oberflächenwasser versickert auf dem Gelände der Photovoltaikanlage wie bisher. Entwässerungseinrichtungen der Staatsstraße werden nicht in Anspruch genommen. Maßnahmen an der Staatsstraße sind ebenfalls nicht vorgesehen. Das für diese Anlage erstellte Blendgutachten erkennt keine Blendwirkung. Dieser Darstellung wird seitens des Straßenbauamtes widersprochen. Nach Errichtung der Anlage ist zu prüfen, ob die Befürchtungen des Straßenbauamtes eintreten. Sollte dies der Fall sein, ist Abhilfe zu schaffen.