Sitzung: 27.09.2017 SR/17/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Die Aussenbereichssatzung Brandlberg besteht seit Oktober 2001, geändert mit Deckblatt Nr. 1 im Oktober 2008.
Um eine weitere bauliche Entwicklung am Brandlberg zu ermöglichen, ist die Aussenbereichs-satzung, die aus rechtlichen Gründen nicht erweitert werden kann, aufzuheben.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Aussenbereichssatzung Brandlberg, rechtsverbindlich seit dem 24.10.2001, geändert mit Deckblatt Nr. 1, rechtsverbindlich seit dem 02.010.2008, aufzuheben. Ein Aufhebungsverfahren ist durchzuführen.