Sitzung: 26.07.2017 BUSA/19/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Baugrenzen:
Die Anregungen zu den Baugrenzen wurden bereits berücksichtigt und
werden beachtet.
Begleitgrün der Autobahn:
Das Begleitgrün der Autobahn darf nicht als Eingrünung herangezogen
werden. Dies ist in die Begründung mit aufzunehmen. Verschattungen durch
Bepflanzungen durch das Begleitgrün der Autobahn sind hinzunehmen.
Leitungen:
Verlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des Grundstückes
der Autobahn sind nicht geplant. Der Hinweis, dass diese nicht zulässig sind,
wird aufgenommen.
Blendung:
Es ist ein Blendgutachten vorzulegen. Ob weitere Maßnahmen notwendig
sind, ist erst nach Vorlage des Blendgutachtens zu entscheiden.
Werbeanlagen:
Der Hinweis, dass keine Werbeanlagen zulässig sind, wird aufgenommen.
Sonstiges:
Ebenso wird der Hinweis aufgenommen, dass keine Beeinträchtigungen des
Verkehrs auf der Autobahn während der Bauphase geduldet werden.