Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Baugrenzen:

Die Anregungen zu den Baugrenzen wurden bereits berücksichtigt und werden beachtet.

 

Begleitgrün der Autobahn:

Das Begleitgrün der Autobahn darf nicht als Eingrünung herangezogen werden. Dies ist in die Begründung mit aufzunehmen. Verschattungen durch Bepflanzungen durch das Begleitgrün der Autobahn sind hinzunehmen.

 

Leitungen:

Verlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des Grundstückes der Autobahn sind nicht geplant. Der Hinweis, dass diese nicht zulässig sind, wird aufgenommen.

 

Blendung:

Es ist ein Blendgutachten vorzulegen. Ob weitere Maßnahmen notwendig sind, ist erst nach Vorlage des Blendgutachtens zu entscheiden.

 

Werbeanlagen:

Der Hinweis, dass keine Werbeanlagen zulässig sind, wird aufgenommen.

 

Sonstiges:

Ebenso wird der Hinweis aufgenommen, dass keine Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Autobahn während der Bauphase geduldet werden.