Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Im Anschluss an das bestehende Baugebiet „Humelberg IV“, östlich des Anwesens Kleinlintach 1, konnten Flächen zur weiteren Wohngebietsausweisung erworben werden.

 

Das Baugesetzbuch bietet seit dem 14.05.2017 die Möglichkeit, für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², bebaubare Flächen analog zu § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren zu erstellen. Es bietet sich die Möglichkeit, hier kurzfristig Bauland zu schaffen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die Grundstücke Fl.Nr. 1014, Gemarkung Oberalteich, mit einer Fläche von 8.430 m² und einer Teilfläche aus Fl.Nr. 1011, Gemarkung Oberalteich, ca. 3.200 m², zusammen ca. 11.600 m² einen Bebauungsplan „Humelberg V“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen.