Sitzung: 17.05.2017 BUSA/14/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Beschluss:
Baugrenzen:
Die Hinweise sind zu beachten. Die Modulreihe am nordöstlichen Ende ist, wie angeregt, zurückzusetzen. Insbesondere ist zu beachten, dass auch die Richtung der Zufahrt innerhalb der 40-m-Zone nicht zulässig ist.
Begleitgrün:
Die Hinweise sind in den Bebauungsplan aufzunehmen bzw. zu beachten.
Leitungen:
Leistungsverlegungen im Grundstück der A3 sind nicht vorgesehen.
Blendung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Sonstiges:
Der Betreiber ist darauf hinzuweisen, dass Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Autobahn während der Bauphase auszuschließen sind.