Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

 

Die vorgebrachten Anregungen wurden bereits beachtet. Bezüglich der Ausgleichsflächen findet noch eine Abklärung mit der Unteren Naturschutzbehörde statt.

 

Der Bebauungsplan unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Sollte der Betrieb der Anlage aufgegeben werden und der Bebauungsplan aufzuheben sein, ist ein entsprechendes Verfahren durchzuführen und der Verbleib der Grünanlagen zu klären.

 

Der unter TOP 11.5 vorgesehene Satzungsbeschluss kann nicht gefasst werden, da noch Ausgleichsflächen zu benennen sind.