Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

 

Bezüglich der Blendwirkungen für den Verkehr der Autobahn ist ein Blendgutachten erstellt und liegt der Autobahndirektion vor. Es sind keine Maßnahmen zur Reduzierung der Blendung erforderlich. Bezüglich der Wohnhäuser Weidenhofen 2 und 2a ist mit der Genehmigungsplanung ein Blendgutachten vorzulegen.