Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

 

Die Anregungen wurden bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beachtet. Der Bebauungsplan ist nicht befristet, die Betriebsdauer der Anlagen ist demnach nicht maßgebend. Sollte bei Aufgabe der Anlage der Bebauungsplan aufgehoben werden, ist ein entsprechendes Verfahren durchzuführen.

 

Der unter TOP 10.6 vorgesehene Satzungsbeschluss kann nicht gefasst werden, da bezüglich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege noch eine eingeschränkte Beteiligung durchgeführt werden muss.