Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

 

Bei der Erstellung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses im Jahr 1963 durch die Gemeinde Degernbach wurde die Straße von der jetzigen SR 29 bis zur Einmündung in die SR 3 (bei Rankam) als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Degernbach war damals noch keine geschlossene Ortslage.

 

Im Rahmen der Dorferneuerung wird die Ortsdurchfahrt saniert. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Widmung anzupassen ist.


Beschluss:

 

Die bisherige Gemeindeverbindungsstraße von der SR 29 bis zur Einmündung der SR 3 wird im Bereich der Ortsdurchfahrt Degernbach zur Ortsstraße umgewidmet:

 

Bezeichnung der Straße: Ortsstraße Degernbach

 

  • Fl.Nr. 10/2 und Fl.Nr. 29 Teilfläche der Gemarkung Degernbach
  • Anfangspunkt:  Abzweigung von der SR 29
  • Endpunkt: Ortsende Degernbach bei Fl.Nr. 12/9, Gemarkung Degernbach
  • Länge: 553 m (aus Fl.Nr. 10/2 335 m, aus Fl.Nr. 29 218 m)

 

Die Widmung für die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 36 ist zu ändern:

 

  • Bezeichnung der Straße: GVStr. Degernbacher Straße
  • Fl.Nr. 29, Gemarkung Degernbach
  • Anfangspunkt: Abzweigung von der SR 3
  • Endpunkt: Ortsanfang Degernbach bei Fl.Nr. 12/9, Gemarkung Degernbach
  • Länge: 595 m