Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

In der Stadtratssitzung vom 30.11.2016 wurde die Forderung der Höheren Landesplanungsbehörde aufgegriffen und Festsetzungen detaillierter beschrieben.

 

Der geänderte Bebauungsplan wurde der Höheren Landesplanungsbehörde nochmals vorgelegt. Mit E-Mail vom 20.03.2017 wurde uns bestätigt, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes nunmehr den Anforderungen, die von der landesplanerischen Stellungnahme benannt wurden, entspricht.

 

Weiter wurde von der Höheren Landesplanungsbehörde aufgrund von zwei im Dezember 2016 und Februar 2017 gefassten Urteile des Bayer. VGH mögliche Rechtsfolgen hingewiesen.

 

 


Beschluss:

 

Die Hinweise auf zwei Urteile des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 14.12.2016 und 28.02.2017 werden zur Kenntnis genommen. Der Bauherr wurde darüber informiert und ist sich des möglichen Restrisikos bewusst.

 

Der Bebauungsplan „SO Petersgewanne“ wird in der Fassung vom 30.11.2016 als Satzung beschlossen.