Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Bei der Einbeziehungssatzung Breitenweinzier-Dörfling (siehe auch TOP 10) wurde die notwendige Ausgleichsfläche auf dem Baugrundstück dargestellt. Die Anlegung der Ausgleichsflächen ist mit den Wünschen der Bebauung des Grundstückes nicht in Einklang zu bringen. Die Satzung kann nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgeändert werden und die Ausgleichsfläche auf einem Ökokonto der Stadt bereitgestellt werden.

 

Hierzu ist ein entsprechender Vertrag mit dem betroffenen Grundstückseigentümer zu schließen.


Beschluss:

 

Die Stadt übernimmt die für die Einbeziehungssatzung Breitenweinzier-Dörfling notwendige Ausgleichsfläche von 358 m² auf das Ökokonto der Stadt, Pfellinger Mühle. Die Kosten hierfür liegen bei 6,13 €/m², somit insgesamt bei 2.255,40 €.