Sitzung: 08.03.2017 BUSA/12/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Der Forderung der Gemeinde Hunderdorf wird stattgegeben. In der Satzung wird festgesetzt, dass nur Schmutzwasser in die Kläranlage Hunderdorf abgeleitet werden darf, Oberflächenwasser wird vor Ort entsorgt. Die bestehende Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Hunderdorf ist zu ergänzen.