Sitzung: 08.03.2017 BUSA/12/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Anregungen des Bund Naturschutz wurden weitestgehend in den Bebauungsplan übernommen. Eine zeitliche Begrenzung der Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage ist im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Nach Wegfall der Nutzung ist als künftige Nutzung landwirtschaftliche Nutzfläche vorgegeben. Festsetzungen im Bebauungsplan gelten nach dessen Wegfall nicht weiter, darum können die Hinweise für die Grünordnung nicht aufgenommen werden.