Sitzung: 08.03.2017 BUSA/12/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das Einverständnis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf Art. 8 Abs. 1 und 2 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes sind in den Bebauungsplan aufzunehmen.