Sitzung: 28.06.2023 BSA/35/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Die Firma Lausser beantragt eine isolierte Befreiung für eine Einfriedung. Es wird von Punkt 5.1, Einfriedung mit verzinktem Maschendrahtzaun, Höhe 1,5 m an der Straßenseite, des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Furth vom 09.09.1987 abgewichen.
Es soll ein Stabgitterzaun mit Sockel werden, die Gesamthöhe wird 2,0 m nicht überschreiten. Der Stabgitterzaun wird wegen der vorhandenen Baumbepflanzung nach 6.1 teilweise um 1,0 m auf das Grundstück zurückgenommen.
Der Grund für den Antrag ist, dass ein Stabgitterzaun eine zeitgemäßere Einfriedung ist.
Beschluss:
Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Furth“ für den Stabgitterzaun mit Sockel (Gesamthöhe von max. 2,0 m wird nicht überschritten) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.