Sitzung: 08.03.2017 BUSA/12/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Die Errichtung baulicher Anlagen in der Anbauverbotszone ist nicht geplant. Ebenso wenig wird das Begleitgrün der Autobahn als Ersatz für die erforderliche Eingrünung der PV-Anlage herangezogen. Der Hinweis, dass kein Anspruch auf Schadenersatz bei Verschattung durch das Autobahn-Grün besteht, wird aufgenommen. Es ist nicht geplant, innerhalb der Autobahngrundstücke Leitungen zu verlegen, bzgl. der Blendung ist ein Blendgutachten in Auftrag zu geben.
Abstimmungsvermerke:
BA-Mitglied Kerscher
war bei der Abstimmung nicht anwesend.