Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

In § 9 Abs. 2 LWO ist die Auszahlung eines Erfrischungsgeldes geregelt.

 

Das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration schlägt mit Schreiben vom 10.05.2023 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro für jedes Mitglied des Wahlvorstands vor, welches auch im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 LWG berücksichtigt wird.

 

Bei einem höheren Auszahlungsbetrag muss der Unterschiedsbetrag von der Stadt Bogen übernommen werden.


Beschluss:

Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro für jedes Mitglied im Wahlvorstand gewährt.