Sitzung: 24.05.2023 BSA/34/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Durch das Bauamt und den Bauhof wurden diverse öffentliche Wege in Augenschein genommen, ob diese in der Natur noch vorhanden sind. Alle inspizierten Wege bestehen in der Natur nicht mehr, deshalb werden diese eingezogen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Einziehung folgender Wege zu veranlassen, da diese in der Natur nicht mehr existieren:
Schwarzacher Weg
beschränkt öffentlicher Weg / selbständiger Gehweg
Anfangspunkt: Abzweigung von den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 237 bei der FlNr 1121 Gem. Degernbach
Endpunkt: Gemeindegrenze Schwarzach
Einziehung von 0,00 km bis 0,200 km
Lohhofer Kirchenweg
beschränkt öffentlicher Weg / selbständiger Gehweg
Anfangspunkt: Anwandweg (Privatweg Ehring) nördlich der der Autobahn
Endpunkt: Kreisstraße SR 29 bei Degernbach
Weinberg –
Wanderweg
beschränkt öffentlicher Weg / selbständiger Gehweg
Anfangspunkt: GVStr. Nr. 41 Einfürster Weg
Endpunkt: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 243 bei Oberwieden Steinbruchweg
Einziehung von 0,000 km bis 1,400 km
Weg in
Muckenwinkling Nr. 114
FlNr. 1576 Gem. Oberalteich
öffentlicher Feld- und Waldweg nicht ausgebaut
Anfangspunkt: Kreisstraße SR 8 in Muckenwinkling
Endpunkt: nordwestlich Grundstücksgrenze FlNr. 1591 Gem. Oberalteich
Halmerhofer
Kirchenweg
beschränkt öffentlicher Weg / selbständiger Gehweg
Anfangspunkt: Degernbacher Straße (Zufahrt Hochbehälter Degernbach)
Endpunkt: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 227
Volleinziehung
auf ein Teilstück der Straße
Einziehung von 0,000 km bis 1,300 km
In der Karteikarte ist ein neuer Endpunkt einzutragen.
Endpunkt Neu: nach 130 Meter bei FlNr. 784 und 828 Gemarkung Degernbach
Fußweg zur
Rotgasse
beschränkt öffentlicher Weg
Anfangspunkt: Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Brandlberg – Großlintach
Endpunkt: Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Brandlberg – Großlintach
Fußweg von
Vorderschida nach Hinterschida
beschränkt öffentlicher Weg
Anfangspunkt: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 106
Endpunkt: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 103 in Hinterschida
Die Einziehung ist sodann drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen.