Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Durch das Bauamt und den Bauhof wurden diverse öffentliche Wege in Augenschein genommen, ob diese in der Natur noch vorhanden sind. Alle inspizierten Wege bestehen in der Natur nicht mehr, deshalb werden diese eingezogen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Einziehung folgender Wege zu veranlassen, da diese in der Natur nicht mehr existieren:

 

Schwarzacher Weg

beschränkt öffentlicher Weg / selbständiger Gehweg

Anfangspunkt: Abzweigung von den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 237 bei der FlNr 1121 Gem. Degernbach

Endpunkt: Gemeindegrenze Schwarzach

Einziehung von 0,00 km bis 0,200 km

 

 

Lohhofer Kirchenweg

beschränkt öffentlicher Weg / selbständiger Gehweg

Anfangspunkt: Anwandweg (Privatweg Ehring) nördlich der der Autobahn

Endpunkt: Kreisstraße SR 29 bei Degernbach

 

 

Weinberg – Wanderweg

beschränkt öffentlicher Weg / selbständiger Gehweg

Anfangspunkt: GVStr. Nr. 41 Einfürster Weg

Endpunkt: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 243 bei Oberwieden Steinbruchweg

Einziehung von 0,000 km bis 1,400 km

 

 

Weg in Muckenwinkling Nr. 114

FlNr. 1576 Gem.  Oberalteich

öffentlicher Feld- und Waldweg nicht ausgebaut

Anfangspunkt: Kreisstraße SR 8 in Muckenwinkling

Endpunkt: nordwestlich Grundstücksgrenze FlNr. 1591 Gem. Oberalteich

 

 

Halmerhofer Kirchenweg

beschränkt öffentlicher Weg / selbständiger Gehweg

Anfangspunkt: Degernbacher Straße (Zufahrt Hochbehälter Degernbach)

Endpunkt: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 227

Volleinziehung auf ein Teilstück der Straße

Einziehung von 0,000 km bis 1,300 km

In der Karteikarte ist ein neuer Endpunkt einzutragen.

Endpunkt Neu: nach 130 Meter bei FlNr. 784 und 828 Gemarkung Degernbach

 

 

Fußweg zur Rotgasse

beschränkt öffentlicher Weg

Anfangspunkt: Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Brandlberg – Großlintach

Endpunkt: Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Brandlberg – Großlintach

 

 

Fußweg von Vorderschida nach Hinterschida

beschränkt öffentlicher Weg

Anfangspunkt: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 106

Endpunkt: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 103 in Hinterschida

 

Die Einziehung ist sodann drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen.