Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Antrag auf Vorbescheid für die Sanierung eines EFH sowie dem Abbruch eines Nebengebäudes sowie die Errichtung von 2 Doppelhaushälften wurde von der Stadt Bogen zunächst abgelehnt, da es sich bei dem Teil des Grundstücks, auf dem die Neubauten entstehen sollten, lt. Flächennutzungsplan um eine „gliedernde, ortsgestaltende und zu erhaltende Freifläche“ handelt.

 

Das Landratsamt hat diese Entscheidung beanstandet mit dem Hinweis, dass der Flächennutzungsplan nicht bindend ist und dass beabsichtigt ist, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

 

Nachdem offensichtlich auch bei der Haus-Nr. 3 einer Bebauung trotz „grüner“ Fläche zugestimmt wurde, könnte auch hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Es wäre dann allerdings zu beachten, dass auch bei den angrenzenden Grundstücken einem evtl. Antrag zugestimmt werden muss.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für den Antrag auf Vorbescheid zur Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses inkl. Abbruch eines Nebengebäudes und der Errichtung von 2 Doppelhaushälften in der Richard-Seefried-Straße 7 in Bogen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.