Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Solarpark Hörabach II“ befand sich nach Billigung der Entwurfspläne am 23.11.2023 in der Zeit vom 09.12.2022 bis 09.01.2023 in der frühzeitigen Auslegung.

 

Von Seiten der Bürger wurden keine Einwände erhoben.

 

Zunächst soll hier festgestellt werden, dass bis auf die Regierung von Niederbayern alle Träger öffentlicher Belange sowohl Flächennutzungs- wie auch Bebauungsplan in einer einzigen Stellungnahme beurteilen. Daher befindet sich lediglich die Stellungnahme der Regierung in der Anlage zu diesem TOP. Alle weiteren Stellungnahmen sind dem Gremium bei der Behandlung des Flächennutzungsplans zur Verfügung gestellt worden. Sollten unterschiedliche Ausführungen zu FNP und BPlan gemacht worden sein, werden diese auch separat behandelt.

 

Die vom Planungsbüro ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge sind Teil dieser Sitzungsvorlage.

 

Regierung von Niederbayern

Die Stellungnahme entspricht zu 100 % der Stellungnahme zum Flächennutzungsplan. Aus diesem Grund kann auch die Abwägung zu 100 % übernommen werden. Die Aussagen zu den Grundsätzen des LEP wurden vielfach diskutiert, geblieben ist die Überzeugung, den Ausbau der erneuerbaren Energie im Gemeindebereich Bogen vorantreiben zu wollen.

 

Landratsamt Straubing-Bogen

Städtebauliche Belange

Entspricht der Stellungnahme zum FNP, so dass hier auch auf die Abwägung zum FNP verwiesen werden kann.

 

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Keine grundsätzlichen Einwände, da keine Biotope oder sonstige Schutzgebiete betroffen sind. Mit den Aussagen zum Artenschutz besteht Einverständnis.

 

Abwägung:

Die Aussagen zum Artenschutz haben sich nachträglich bestätigt durch eine Begehung. Dies wird im Umweltbericht entsprechend angepasst.

 

Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilung

Entspricht der Stellungnahme zum FNP, so dass hier auch auf die Abwägung zum FNP verwiesen werden kann.

 

Weitere Belange des Landratsamtes

Aus bodendenkmalpflegerischer, immissionsschutzfachlicher, siedlungshygienischer sowie aus straßenbau- und verkehrstechnischer Sicht besteht Einverständnis. Dies wird zur Kenntnis genommen.

 

Regionaler Planungsverband Donau-Wald

Die Stellungnahme mit den Hinweisen zum LEP entspricht der der Regierung von Niederbayern. Sie wird zur Kenntnis genommen und es kann auch die Abwägung zum FNP übernommen werden.

 

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Entspricht der Stellungnahme zum FNP, daher kann auch die Abwägung zum FNP übernommen werden.

 

Am für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Entspricht der Stellungnahme zum FNP, daher kann auch die Abwägung zum FNP übernommen werden. Es bestehen keine Einwände gegen den Bebauungsplan, dies wird zur Kenntnis genommen.

Stadtwerke Bogen

Entspricht der Stellungnahme zum FNP, daher kann auch die Abwägung zum FNP übernommen werden.

 

Bayernwerk Netzt GmbH

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bestehen keine Einwände gegen den Bebauungsplan. Dies wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Wie beim Flächennutzungsplan kann auch beim Bebauungsplan festgestellt werden, dass die meisten Einwände erneut aufgrund des LEP-Grundsatzes erfolgt sind. Dieser ist jedoch nicht zwingend vorgegeben. Da die meisten vorbelasteten möglichen Flächen bereits belegt sind und die Stadt Bogen auch weiterhin ihren Beitrag zur Umstrukturierung der Energiegewinnung leisten möchte, muss auch auf Flächen ausgewichen werden, die nicht dem LEP-Grundsatz entsprechen.

Alle weiteren Hinweise waren in den Planunterlagen bereits enthalten bzw. wurden nachrichtlich ergänzt.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der ausführlichen Bearbeitung durch das Planungsbüro. Er schließt sich den ausgearbeiteten Abwägungsvorschlagen vollumfänglich an.