Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Deckblatt 64 des Flächennutzungs- und Landschaftsplans befand sich nach Billigung des Planentwurfs durch den Bau- und Stadtentwicklungsausschuss am 23.11.2022 in der Zeit von 09.12.2022 bis 09.01.2023 in der frühzeitigen Auslegung.

 

Die den Unterlagen beigefügte vollständige Abwägung ist Teil dieser Vorlage.

 

Von Seiten der Bürger sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Regierung von Niederbayern

Es wird moniert, dass die PV-Anlage erneut nicht auf einem vorbelasteten Standort errichtet werden soll. Und erneut wird angemahnt, ein Konzept zum Ausbau von Freiflächen-Anlagen zu erstellen.

 

Abwägung:

LEP 6.2.3 G besagt, dass PV-Freiflächenanlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden sollen. Das ist jedoch keine zwingende Vorgabe. Im Gemeindebereich der Stadt Bogen befinden sich keine weiteren vorbelasteten Flächen. Trotzdem soll der Umbau der Energieversorgung im Gemeindegebiet vorangetrieben werden. Standorte an der Autobahn sind bereits belegt, die Flächen entlang der Bahnlinie liegen entweder im HQ 100-Gebiet oder sind bereits bebaut. Große Teile des Gemeindegebiets befinden sich im Landschaftsschutzgebiet. Durch die PV-Anlagen in der näheren Umgebung ist bereits eine gewisse Vorbelastung für diesen Standort gegeben, zudem wird dem Bündelungsprinzip entsprochen. Es sind keine Biotope oder sonstige Schutzgebiete betroffen. Im EEG ist der Grundsatz verankert, dass PV-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

 

Landratsamt Straubing-Bogen

Städtebauliche Belange

Es wird auf die LEP-Grundsätze verwiesen und es werden erheblichen Bedenken ausgesprochen.

 

Abwägung:

Hier wird auf die Abwägung zur Stellungnahme der Regierung von Niederbayern verwiesen.

 

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Es werden keine grundsätzlichen Einwände erhoben, allerdings wird ein falscher Auszug des Flächennutzungsplans beanstandet.

 

Abwägung:

Der Sachverhalt wird in der Begründung redaktionell überarbeitet.

 

Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilung

Es werden Hinweise zur Gewässerbenutzung, zur Versiegelung, zum Einleiten von Niederschlagswasser und eine evtl. wasserrechtliche Erlaubnis gegeben.

 

Abwägung:

Die Fläche wird nur geringfügig versiegelt. Die Benutzung eines Gewässers ist nicht vorgesehen, Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutzwasser wird nicht entstehen. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt auf der Fläche, der natürliche Ablauf wird nicht verändert. Die Hinweise werden also zur Kenntnis genommen.

 

Weitere Belange des Landratsamtes

Aus bodendenkmalpflegerischer, immissionsschutzfachlicher, siedlungshygienischer sowie aus straßenbau- und verkehrstechnischer Sicht besteht Einverständnis. Dies wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Regionaler Planungsverband Donau-Wald

Die Stellungnahme mit den Hinweisen auf das LEP entspricht der der Regierung von Niederbayern. Die entsprechende Abwägung wird übernommen, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Gibt Hinweise zum Niederschlagswasser und zur Versicherung und deckt sich im Großen und Ganzen mit der Stellungnahme des Landratsamtes, Bereich Wasserrecht.

 

Abwägung:

Nachdem nur in einem geringen Umfang versiegelt wird und das Oberflächenwasser nicht abgeleitet wird bzw. auch der natürliche Ablauf nicht verändert wird, werden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Weitere Hinweise zum Hochwasserschutz werden im Umweltbericht abgehandelt, die Empfehlung zu Aushubarbeiten ist bereits als textlicher Hinweis im Bebauungsplan enthalten.

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Das AELF bestätigt, dass seine Belange in den textlichen Festsetzungen und Hinweisen ausreichend berücksichtigt sind. Es weist darauf hin, dass die angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe weder in der Erschließung, in der Bewirtschaftung, im Bestand und in der weiteren betrieblichen Entwicklung nicht behindert werden dürfen. Ansonsten bestehen keine Einwände.

 

Abwägung:

Nachdem die Planung ausreichend Abstände vorsieht, ist kein Tatbestand ersichtlich, der zu Störungen der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe führen könnte. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Stadtwerke Bogen

Es wird auf eine Hauptwasserleitung hingewiesen, die durch das Flurstück 1883/13 führt. Die Trinkwasserleitung ist vor Beginn der Arbeiten aufzudecken.

 

Abwägung:

Diesbezüglich erfolgte bereits eine exakte Lageermittlung in Abstimmung mit den Stadtwerken. Die Leitung wird nachrichtlich in die Plandarstellung aufgenommen, die Modulplanung wird entsprechend angepasst. Die Leitungssuche wurde bereits abgearbeitet. Weitere Hinweise werden in den textlichen Hinweisen ergänzt.

 

Bayernwerk Netz GmbH

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bestehen keine Einwände. Diese Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die meisten Einwände erneut aufgrund des LEP-Grundsatzes erfolgt sind. Dieser Grundsatz ist jedoch nicht zwingend. Da die meisten vorbelasteten Flächen bereits belegt sind und die Stadt Bogen auch weiterhin ihren Beitrag zur Umstrukturierung der Energiegewinnung leisten möchte, muss auch auf Flächen ausgewichen werden, die nicht dem LEP-Grundsatz entsprechen und die von Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt werden.

Die weiteren Hinweise sind in den Planunterlagen bereits enthalten bzw. werden nachrichtlich ergänzt.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der ausführlichen Bearbeitung durch das Planungsbüro. Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss schließt sich den Abwägungsvorschlägen vollumfänglich an.