Sitzung: 26.04.2023 SR/94/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20
Für die Fl.Nr. 542, Gem.
Bogenberg wurde eine Erweiterung der Einbeziehungssatzung Breitenweinzier
beantragt. Die Fläche soll in drei bis vier Parzellen aufgeteilt werden, dort
soll eine Wohnbebauung ermöglicht werden.
Das Vorhaben wurde vorab in
Kürze dem Landratsamt Straubing-Bogen sowie der Regierung von Niederbayern
vorgestellt. Das Landratsamt sieht keine Hindernisse, die Regierung ist jedoch
nicht mit der Erweiterung der Satzung einverstanden. Als Begründung wird angegeben,
dass es an der „Prägung“ der umliegenden Bebauung fehlt. Nur der südlichste
Teil der Fläche schließt tatsächlich an eine Bebauung im Westen und im Süden
an. Die südliche Bebauung liegt allerdings schon im Bereich der
Einbeziehungssatzung Dörfling.
Bei einem Telefongespräch mit
der Regierung konnte jedoch die Zustimmung für einen Bebauungsplan erreicht
werden. Hier ist eine „Prägung“ nicht relevant, daher wäre dies städtebaulich
vertretbar. Der Investor erklärte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Die Flächen der
Einbeziehungssatzungen Breitenweinzier und Dörfling sind als MD (Dorfgebiet)
festgesetzt. Die ist im Bebauungsplan nicht möglich, da sonst eine
Durchmischung von Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft erreicht werden müsste.
Die Parzellen sind aber ausschließlich als Wohnbauflächen gedacht.
Deshalb soll jetzt ein
Bebauungsplan „WA Breitenweinzier I“ aufgestellt werden.
Mit dem Vorhabenträger ist ein
städtebaulicher Vertrag (Durchführungs- und Folgekostenvertrag) zu schließen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die
Aufstellung eines Bebauungsplans „WA Breitenweinzier I“ für die Fl.Nr. 542,
Gem. Bogenberg, um dort eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
das Verfahren durchzuführen.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag (Durchführungs- und Folgekostenvertrag) zu schließen.