Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Bogen von der Gemeinde Hunderdorf über die Aufstellung des Bebauungsplans „GE Hofdorf“ sowie die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans informiert.

 

Die Fläche grenzt nördlich der Autobahn oberhalb des GE Bärndorf an das Gemeindegebiet Bogen an. Dort möchte die Raiffeisen Handels GmbH eine Verkaufshalle mit ca. 1.250 qm und eine Lagerhalle mit ca. 2.500 qm errichten. Zudem werden Stellplatzflächen und ein Außenbereich für Garten- und Landschaftsbau mit ca. 870 qm benötigt sowie ein Außenlager mit ca. 3.900 qm. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 3 ha, davon 1,8 ha Bauland, 0,6 ha Grünland und ca. 0,6 ha Straßenbegleitgrün. Das Gebiet wird erschlossen durch eine neue Zufahrt zur St 2139.

 

Belange der Stadt Bogen sind durch das Vorhaben nicht betroffen, auch nicht bei einer eventuellen Erweiterung des Gewerbegebiets Bärndorf. Der Gemeinde Hunderdorf könnte daher mitgeteilt werden, dass von Seiten der Stadt Bogen keine Einwände gegen den Bebauungsplan „GE Hofdorf“ und die Änderung des Flächennutzungsplans bestehen.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat Kenntnis von der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange durch die Gemeinde Hunderdorf für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „GE Hofdorf“ mit entsprechender Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Der Gemeinde Hunderdorf ist mitzuteilen, dass von Seiten der Stadt Bogen keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.