Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

In der Sitzung am 16.10.2022 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss die Zahlungsfrist zu einem Ablösevertrag beschlossen und gleichzeitig die Empfehlung ausgesprochen, die Stellplatzsatzung entsprechend zu ändern.

 

Nachdem in der bisherigen Satzung nicht nur eine Zahlungsfrist fehlte, sondern auch sonstige relevante Festsetzungen nicht vorhanden und Verweise nicht mehr gültig waren wurde die gesamte Satzung überarbeitet.

 

Grundlage dabei war die bisherige Satzung, die Garagen- und Stellplatzverordnung sowie Satzungen aus in der Größe vergleichbaren Gemeinden.

 

Die überarbeitete Stellplatzsatzung soll hier zur Diskussion gestellt werden.


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bogen hat Kenntnis von der neu aufgestellten Stellplatzsatzung und beschließt diese mit folgenden Änderungen:

 

§ 3 Abs. 1 ändern
Mehrfamilienhäuser und Einliegerwohnungen:

bis 50 m² 1 Stellplatz je Wohnung, ab 50 m² 2 Stellplätze

 

Wohnungen im sozialen Wohnungsbau – streichen

 

§ 3 Abs. 5 – streichen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung vorzunehmen.