Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Nach Billigung des Planentwurfs in der Fassung vom 01.03.2023 kann die öffentliche Auslegung erfolgen. Mit den Investoren ist ein städtebaulicher Vertrag für die Folgekostenumlage zu schließen.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Mit dem Investor ist ein Folgekostenvertrag zu schließen.