Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

In der Sitzung am 23.03.2022 hat der Stadtrat der Stadt Bogen die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „WA Albertstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn.

598, 598/3, 598/4, 598/7 und 599/1, Gem. Bogen mit einer Gesamtgröße von 5.981 qm. Hier sollen 9 Baugrundstücke für Familien entstehen, geplant sind derzeit 3 Einzel- und 6 Doppelhäuser. Die max. GRZ wird mit 0,4, die GFZ mit 0,6 festgelegt. Es sollen max. 2-geschossige Gebäude erlaubt sein. Je Einzelhaus sind 2 Wohnungen zulässig, je Doppelhaushälfte nur 1 Wohneinheit. Der Flächennutzungsplan muss nicht angepasst werden, da der Bereich bereits als Allgemeines Wohngebiet dargestellt ist.

 

Lt. einer Anfrage aus 2021 beim Kreisbauamt befindet sich das Grundstück derzeit im Außenbereich. Nachdem der Aufstellungsbeschluss im Jahr 2022 gefasst wurde und die Fläche unterhalb der Grenze von 10.000 qm liegt, kann das Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) abgewickelt werden.   

Das Planungsbüro hat nun einen Entwurf für die öffentliche Auslegung erstellt. Er enthält alle Festsetzungen und kann in der Fassung vom 01.03.2023 gebilligt werden.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans „WA Albertstraße“ und billigt diesen.