Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines 5G-Mobilfunkmastes ist am 01.02.2023 eingegangen. Er soll auf der Fl.Nr. 64, Gemarkung Degernbach errichtet werden. Wegen der Höhe des Mastes von 20 m handelt es sich hier um einen Sonderbau. Bereits im Vorfeld des Bauantrags gab es eine gewisse Unruhe unter den Anwohnern. Der Bauherr hatte Anhörungen verschickt, die jedoch erst am Tag oder kurz vor Ende der Anhörungsfrist bei den Betroffenen eingegangen ist, was natürlich nicht sehr positiv aufgenommen wurde.

Zudem hat sich herausgestellt, dass der Mast auf dem Grundstück der geplanten Solaranlage Degernbach errichtet werden soll. Nach Rücksprache mit dem Betreiber wurde dies aber abgestimmt.

Die nächste Bebauung ist ca. 200 m entfernt, eine Gefahr durch Strahlung besteht hier nicht. Tatsächlich ist es so, dass durch die Benutzung eines Handys mehr Strahlung abgegeben wird als durch einen Mobilfunkmast.

Insgesamt überwiegen die Vorteile eines gut ausgebauten Netzes und die Bürger der Stadt Bogen werden 5G sicher zu schätzen wissen.

Es wird daher empfohlen, für den Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

 

Herr StR Katzendobler erinnert an die vor einiger Zeit besprochene Positiv-Ausweisung für Mobilfunkmasten.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines 20m-Mobilfunkmastes auf der Fl.Nr. 64, Gem. Degernbach, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.