Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Bebauungsplan „Am Bruckweg“ befand sich vom 29.09.2022 bis 02.11.2022 in der öffentlichen Auslegung. Die Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt.

 

Von Seiten der Bürger wurden keine Einwände erhoben.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben:

LRA Straubing-Bogen, Regierung von Niederbayern, Stadtwerke Bogen, WWA Deggendorf

 

Es wurde schon sehr früh deutlich, dass insbesondere das LRA, die Regierung und das Wasserwirtschaftsamt den Bebauungsplan in dieser Form nicht akzeptieren würden.

 

Aus den Stellungnahmen ging hervor, dass in erster Linie eine Begründung fehlte, die für die letzte Auslegung einfach nicht mitgeschickt wurde. Die Festsetzungen waren widersprüchlich und es fehlten viele der für einen BPlan üblichen Angaben. Die Angaben in den Stellungnahmen „eine erneute Vorlage der Unterlagen ist erforderlich“, „unzureichende Unterlagen“ „Begründung fehlt“ und „Unterlagen sind nicht vollständig“ lassen sich auf keinen Fall so einfach „wegwägen“. Erst recht nicht, da die Stellungnahmen völlig richtig sind und von baurechtlicher Seite ausdrücklich bestätigt werden können.

 

Die Stellungnahmen wurden an das Planungsbüro geschickt, woraufhin ein Abwägungsvorschlag bei uns eingereicht wurde. Dieser ist jedoch nicht zu gebrauchen, weil auf die wesentlichen Punkte nicht eigegangen wurde und weil man dort auch der Meinung war, dass eine weitere Auslegung nicht nötig sei. Nach erneuter Rücksprache mit LRA, Regierung und WWA und nach vielen Emails und nochmaliger Erklärung der Rechtslage wurde doch noch ein neuer Plan eingereicht.

 

Fest steht, dass eine erneute Auslegung unbedingt erforderlich ist, was aus den eingegangenen Stellungnahmen eindeutig hervorgeht.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass von Seiten der Bürger keine Einwände vorgebracht wurde. Er nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach gründlicher Abwägung, dass den Aufforderungen nach erneuter Auslegung nachzukommen ist.