Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Alle Hinweise und Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden mittlerweile in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Lediglich die Einwände des Fachbereichs Naturschutz und Landschaftspflege beim Landratsamt erfordern eine weitere verkürzte Auslegung, beschränkt auf diesen Fachbereich. Dies wurde zwischen Planungsbüro und Landratsamt vereinbart. Der Bebauungsplan wurde entsprechend mit einer ausführlichen Anlage 1 ergänzt. 

Der Entwurf in der Fassung vom 14.12.2022 kann daher gebilligt werden.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss billig den überarbeiteten Planentwurf und beschließt, dass eine erneute verkürzte Auslegung stattzufinden hat. Diese soll beschränkt werden auf den Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege beim Landratsamt Straubing-Bogen.