Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 08.09.2022 bis zum 09.10.2022 durchgeführt.

 

Von Seiten der Bürger sind keine Einwände eingegangen.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben: Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Landratsamt Straubing-Bogen, Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Stadtwerke Bogen, Bund Naturschutz, Regierung von Niederbayern, Bayernwerk Netz GmbH.

 

Die Stadtwerke Bogen und der Regionale Planungsverband haben keine Einwände.

 

Das Wasserwirtschaftsamt verweist auf die Stellungnahme vom 04.02.22, die dort vorgebrachten Hinweise sind jedoch bereits unter Punkt 4.1 der Planung – Wasserwirtschaftliche Belange – enthalten.

 

Die Vorgaben der Bayernwerk Netz GmbH bezüglich der Schutzzonen wurden bereits berücksichtigt. Die weiteren Hinweise sind unter Punkt 4.5 enthalten bzw. werden ergänzt.

 

Der Bund Naturschutz stimmt der Planung zu, sofern der angrenzende Graben in die Ausgleichsfläche verlegt und renaturiert bzw. naturnah gestaltet wird. Alternativ sollte eine extensive Beweidung möglich sein. Der Graben befindet sich jedoch außerhalb des Geltungsbereichs, so dass eine Verlegung innerhalb der Ausgleichsfläche nicht möglich ist. Darüber hinaus gesteht durch den ca. 26,2 m breiten Graben eine artenreiche, seggen- oder binsenreiche Feucht- oder Naßwiese, die bereits eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Situation darstellt. Eine Schafbeweidung ist bereits unter Punkt I.e.2 der Festsetzungen zulässig. Eine Änderung der Unterlagen ist damit nicht erforderlich.

 

Die Regierung von Niederbayern weist erneut darauf hin, dass die Standortauswahl nicht den Kriterien des LEP entspricht, was der Planung allerdings nicht entgegengehalten wird.

 

Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH entspricht der Stellungnahme zum Flächennutzungsplan. Alle Hinweise sind bereits in der Planung enthalten.

 

Landratsamt Straubing-Bogen:

Die Hinweise der Wasserwirtschaft und wasserrechtlichen Beurteilung sind bereits als Hinweis in der Planung enthalten.

Der Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege gibt an, dass die Aussagen zum Artenschutz nicht die fachlichen Anforderungen erfüllt.

Eine Bestandserfassung der Brutvögel erfolgte im April/Mai 2022 mit 5 Kartiergängen und dem Ergebnis, dass keine Brutvorkommen erfasst wurden. Den Unterlagen lag eine Kurzfassung des Berichts bei. Zwischenzeitlich liegt auch der ausführliche Bericht vor, welcher den geforderten Standards entspricht. Eine Abstimmung diesbezüglich fand bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde statt. Mit diesem Bericht besteht nun Einverständnis. Eine Nachkartierung oder Festsetzungen von Artenschutzmaßnahmen müssen nicht gemacht werden. Der ausführliche Bericht wird den Unterlagen als Anlage 1 ergänzt.

Der Eintrag einer Reallast wird unter 2.7 im Umweltbericht ergänzt.

Bezüglich der avifaunischen Bestandserfassung ist eine erneute verkürzte Auslegung erforderlich, wobei nur der Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege des Landratsamtes zu beteiligen ist.

Die weiteren Fachbereiche erheben keine Einwendungen.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bürger keine Einwände erhoben wurden. Er stellt auch fest, dass die Hinweise der Träger öffentlicher Belange bereits in die Planung eingearbeitet wurden. Zur Stellungnahme des Fachbereichs Naturschutz und Landschaftspflege wird festgestellt, dass hier eine erneute Auslegung gefordert wird.