Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Deckblatt 58 des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Bogen befand sich vom 08.09.2022 bis 09.10.2022 in der öffentlichen Auslegung mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Von Seiten der Bürger sind keine Einwände eingegangen.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt: Stadtwerke Bogen, Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Regierung von Niederbayern, Landratsamt Straubing Bogen, Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Bund Naturschutz, Bayernwerk Netz GmbH

 

Von Seiten der Stadtwerke Bogen GmbH und dem Regionalen Planungsverband bestehen keine Einwände.

 

Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf verweist auf seine Stellungnahme vom 04.02.2022, die dort vorgebrachten Punkte sind bereits unter den Hinweisen zu den Wasserwirtschaftlichen Belangen enthalten.

 

Die Bayernwerk Netz GmbH meldet grundsätzlich keine Einwände an, sofern Bestand, Sicherheit und Betrieb der eigenen Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Die Vorgaben hinsichtlich der Schutzzonen wurden in der Planung berücksichtigt, die Anmerkungen sind in den Hinweisen enthalten bzw. wurden nachrichtlich ergänzt.

 

In der Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird erneut darauf hingewiesen, dass die Standortauswahl nicht den Kriterien des LEP entspricht. Dies wird der Planung aber nicht entgegengehalten. Die ausführliche Erläuterung hinsichtlich der Stadtortwahl wurde zur Kenntnis genommen.

 

Bund Naturschutz gibt lediglich zum B-Plan eine Stellungnahme ab.

 

Landratsamt Straubing-Bogen:

Die Hinweise zur Wasserwirtschaft und wasserrechtlichen Beurteilung werden zur Kenntnis genommen. Diese sind bereits unter Punkt 4.1 der Hinweise enthalten.

Naturschutz und Landschaftspflege: Es wird auf die Stellungnahme zum B-Plan verwiesen. Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen das Deckblatt. Mit der Abhandlung der Eingriffsregelung besteht Einverständnis. Es wird darauf hingewiesen, dass neben dem Eintrag der dinglichen Sicherung auch ein Eintrag der Reallast nötig ist, um die wiederkehrenden Maßnahmen zu gewährleisten. Dies wird im Umweltbericht ergänzt.

 

Insgesamt sind keine größeren Bedenken gegen das Deckblatt 58 des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes eingegangen. Die vorgebrachten Hinweise wurden alle in der Planung ergänzt. Allerdings ist der Fachbereich Naturschutz- und Landschaftspflege beim Landratsamt nicht mit dem Bebauungsplan einverstanden, dies wird in nachfolgendem TOP näher erläutert. Es wird daher eine erneute, verkürzte Auslegung nur für diesen Fachbereich nötig.

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Hinweise und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und stellt fest, dass von Seiten der Bürger keine Einwände eingegangen sind. Er nimmt außerdem zur Kenntnis, dass alle Hinweise bereits in die Planunterlagen eingearbeitet wurden.