Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der Entwurf zur 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Bärndorf waren in der Zeit vom 14.10.22 bis 14.11.2022 in der öffentlichen Auslegung.

 

Von Seiten der Bürger sind keine Einwände eingegangen.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt: Bayernwerk Netz GmbH, Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Regierung von Niederbayern, Landratsamt Straubing-Bogen, Stadtwerke Bogen GmbH.

 

Regierung von Niederbayern und Bayernwerk Netz GmbH erheben keine Einwände.

 

Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes bestehen ebenfalle keine Einwände. Die vorgebrachten Hinweise und Anmerkungen werden jedoch in den Planunterlagen nachrichtlich ergänzt.

 

Das Landratsamt Straubing-Bogen hat keine Einwände in städtebaulicher, immissionsschutzfachlicher, naturschutzfachlicher, bodendenkmalpflegerischer, siedlungshygienischer und straßenbau- und verkehrstechnischer Hinsicht. Die Hinweise der Wasserwirtschaft werden nachrichtlich ergänzt.

 

Die in der Stellungnahme der Stadtwerke Bogen angesprochenen Leitungen sind bekannt und zum Teil bereits im Plan enthalten. Eine weitere nachrichtliche Ergänzung folgt, auch der Mindestabstand von 2,50 m wird als Hinweis aufgenommen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bürger keine Einwände eingegangen sind. Er hat ebenfalls Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange.