Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Zum Antrag auf wesentliche Änderung der Anlage zur Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten auf dem Grundstück Fl.Nr. 632 der Gemarkung Bogenberg durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten nach Brand durch die Fa. AL Geflügelprotein Produktion GmbH, Hofweinzier 20, wird das Einvernehmen erteilt.