Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8

Der Entwurf des Deckblatts 41 war in der Zeit vom 17.08.22 bis 18.09.22 öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Es wurden nur noch diejenigen Träger beteiligt, die im Rahmen der vorherigen Auslegung Einwände vorgebracht haben.

 

Landratsamt Straubing-Bogen / Naturschutz und Landschaftspflege:

Beanstandet wird, dass die Aussagen zum Artenschutzbericht nicht klar genug definiert waren und dass deshalb eine Genehmigung des Flächennutzungsplans nicht möglich sei. Dies wurde mittlerweile korrigiert, das Gutachten wurde zur Anlage des Umweltberichts gemacht und das Datum in der Fußnote wurde richtiggestellt.

 

Landratsamt Straubing-Bogen / Immissionsschutz:

Hinweis, dass für die Neubau-Wohngebiete ein Schallschutzgutachten einzuholen ist. Für den Bebauungsplan Humelberg VI wird eine schalltechnische Untersuchung für alle umliegenden Lärmquellen durchgeführt bzw. ein Gutachten erstellt.

 

Landratsamt Straubing-Bogen / Wasserrechtliche Belange:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, ein Hinweis zu Grundwasserpumpen wird in das Deckblatt aufgenommen.

 

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:

Hinweise nur zum Bebauungsplan

 

AELF

Mit dem Flächennutzungsplan besteht Einverständnis

 

Bund Naturschutz

Hinweise nur zum Bebauungsplan

 

Bayernwerk

Verweis auf die Stellungnahme vom 07.06.2022, keine grundsätzlichen Einwendungen, die Anregungen werden bei der Planung berücksichtigt.

 

Regierung von Niederbayern

Empfehlung, dass das gesamte Gebiet über einen längeren Zeitraum hinweg bedarfsgerecht auszuweisen.

Das gesamte Areal, dass im Flächennutzungsplan neu ausgewiesen wird, wird in Etappen umgesetzt. Als erstes wird die Fläche für die Grundschule und den Kindergarten umgesetzt. Im 2. Schritt die Ausweisung des Humelberg VI. Die Erweiterung nach Süden (Weinberg II) ist mittelfristig nicht geplant. Somit kann man von einer bedarfsgerechten Umsetzung sprechen.

Die Errichtung von Mehrfamilienhäusern wurde im Weinberg II im Süden der Grundschule angedacht. Im Humelberg VI wurde auf Grund der Topografie und der exponierten Lage bewusst auf Geschosswohnungsbau verzichtet. Die Bebauungsdichte im Wohngebiet wird im entsprechenden Bebauungsplan festgesetzt. Im FNP werden darüber keine Aussagen getroffen.

 

ZAW

Hinweise nur zum Bebauungsplan

 

Von Seiten der Bürger sind keine Einwände, Hinweise oder Anregungen eingegangen.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange lassen den Schluss zu, dass der Flächennutzungsplan so nicht genehmigt wird. Die vorgebrachten Einwände, Anregungen und Hinweise sind in den Flächennutzungsplan zu übernehmen und einzuarbeiten.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und stellt fest, dass Korrekturen im Deckblatt 41 des Flächennutzungsplans unvermeidlich sind. Diese sind unverzüglich vorzunehmen.

 


Abstimmungsvermerke:

BA-Mitglied Kiefl war bei der Abstimmung nicht anwesend.